Allgemeine Geschäftsbedingungen – Offene Seminare und Trainings
1. Anmeldung
Alle offenen Seminarangebote von Arabi Counsel können nur nach einer vorherigen Anmeldung per Post oder Fax in Anspruch genommen werden. Zum Vertragsabschluss kommt es nach Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung via E-Mail durch Arabi Counsel. Die Anmeldungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2. Bezahlung
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Seminargebühr für offene Seminare umfasst die Vermittlung der Seminarinhalte, Seminarunterlagen sowie die Mittagsverpflegung und Erfrischungsgetränke. Unsere Rechnung geht Ihnen unmittelbar nach Zusendung der Anmeldebestätigung zu. Die Seminargebühren sind 1 Woche vor Beginn des Seminars fällig. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme.
3. Stornierung
Ein gebuchtes offenes Seminar kann jederzeit gegen Erhebung einer Gebühr storniert werden. Stornierungen oder Umbuchungen müssen schriftlich in Form von Fax, Brief oder per Email erfolgen. Folgende Stornogebühren werden erhoben:
- Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn – keine Stornogebühr
- Bis 2 Wochen vor Seminarbeginn – 50 % des Seminarpreises
- Bis 1 Woche vor Seminarbeginn – 75 % des Seminarpreises
- Bis zum Tag vor Seminarbeginn – 90 % des Seminarpreises
- Ab dem Tag des Seminarbeginns – 100% des Seminarpreises
Die Buchung eines offenen Seminars ist bei Verhinderung auf eine andere Person übertragbar.
Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung ist eine Rückerstattung nicht möglich.
4. Teilnahmebestätigung
Es erhalten alle Seminarteilnehmer nach Beendigung einer Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung.
5. Arbeitsmaterialien
Alle Arbeitsmaterialien, die im Rahmen eines Seminars, Workshops oder Trainings erhalten sind ausschließlich der persönlichen Nutzung vorbehalten und dürfen weder auszugsweise noch komplett vervielfältigt oder weitergegeben werden.
6. Haftung
Die Haftung von Arabi Counsel beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Bei unvorhersehbarem Ausfall unserer Erfüllungsgehilfen (Seminarleiter, Trainer, Begleiter) durch Krankheit oder höhere Gewalt bzw. wegen von Arabi Counsel nicht vertretbaren Gründen kann der Trainer ausgetauscht, das Seminar kurzfristig abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Unter den genannten Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für Mängel des Veranstaltungsortes und die Handlungen des dort beschäftigten Personals haftet Arabi Counsel nicht. Ausgenommen sind Schäden, die durch die grob fahrlässige Auswahl des Veranstaltungsortes durch Arabi Counsel entstehen.
8. Salvatorische Klausel
Die Geschäftsbedingungen bleiben auch bei der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel wirksam. Die als unwirksam erklärte Klausel wird durch eine in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst ähnliche Regelung ersetzt.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Stuttgart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Inhouse Maßnahmen
1. Auftrag zur Seminardurchführung
Für Inhouse-Veranstaltungen erstellen wir Ihnen gemäß Ihrer Anfrage ein individuelles Angebot. Die Teilnehmerzahl für unsere Trainings ist auf 12 Teilnehmer begrenzt, um für jeden Teilnehmer bestmögliche Lerneffekte zu erzielen. Die Veranstaltungstermine richten sich bei Inhouse-Seminaren nach dem Kundenwunsch. Nach Absprache senden wir Ihnen ein Angebot zu, das durch Ihre Unterschrift und Rücksendung verbindlich wird. Pro Seminar ist eine Vorlaufzeit von 6 Wochen ab Auftragsbestätigung notwendig.
2. Bezahlung
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Spesen- und Reisekosten der Trainer. Die Seminargebühr umfasst die Vermittlung der Seminarinhalte sowie Seminarunterlagen. Die Spesen- und Reisekostenabrechnung der Trainer erfolgt pauschal.
Zusätzliche Leistungen wie z.B. die Organisation der Räumlichkeiten, Verpflegung, Mietkosten für Veranstaltungsräume und insbesondere die Bereitstellung von technischen Geräten und Seminarmaterialien etc. sind nicht enthalten und liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Gerne organisieren wir Ihnen auch Seminare außerhalb Ihres Unternehmenssitzes. Die damit verbundenen Kosten teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Unsere Rechnung geht Ihnen unmittelbar nach Buchung zu. Mit der Buchung wird eine Anzahlung von 50 % der Gesamtkosten fällig. Die 50 % Restzahlung ist 2 Wochen vor dem Termin zu leisten. Bei der Zahlung der Gesamtsumme innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang gewähren wir 2 % Skonto.
3. Stornierung
Bei der Buchung eines Inhouse-Seminars besteht vor Beginn des Seminars die Möglichkeit, dieses auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen. Die Umbuchungen müssen schriftlich in Form von Fax, Brief oder per Email erfolgen. Das formulierte Angebot behält für drei Monate seine Gültigkeit. Maßgeblich ist dabei der Zugang der rechtsverbindlichen Auftragserteilung bei Arabi Counsel.
Anfallende Kosten für Umbuchungen
- bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: keine Kosten
- bis zu 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: bis zu 25% des Honorars
- bis zu 3 Tage vor dem vereinbarten Termin: bis zu 50% des Honorars
- ab 3 Tagen vor dem Trainingsbeginn: 100% des Honorars (Eine Umbuchung weniger als drei Tage vor dem vereinbarten Trainingstermin wird wie eine Stornierung gewertet.)
Anfallende Kosten für Stornierungen
- bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 50% des Honorars
- weniger als 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden dem Auftraggeber 100% des Honorars in Rechnung gestellt
4. Seminarablauf, -inhalte und Arbeitsmaterialien
Der Einsatz des Trainers, die Seminarinhalte und der Ablauf können geändert werden, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung bestehen bleibt. Der Auftraggeber ist dadurch nicht berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder das Honorar zu kürzen.
Alle Arbeitsmaterialien, die die Teilnehmer im Rahmen eines Seminars, Workshops oder Trainings erhalten, sind ausschließlich der persönlichen Nutzung vorbehalten und dürfen weder auszugsweise noch komplett vervielfältigt oder weitergegeben werden.
Geeignete Räumlichkeiten sowie Hilfsmittel werden nach vorheriger Absprache mit Arabi Counsel und dem Trainer von dem Auftraggeber bereit gestellt.
5. Haftung
Die Haftung von Arabi Counsel beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Bei unvorhersehbarem Ausfall unserer Erfüllungsgehilfen (Seminarleiter, Trainer, Begleiter) durch Krankheit oder höhere Gewalt bzw. wegen von Arabi Counsel nicht vertretbaren Gründen kann der Trainer ausgetauscht, das Seminar kurzfristig abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Unter den genannten Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung.
Für Mängel des Veranstaltungsortes und die Handlungen des dort beschäftigten Personals haftet Arabi Counsel nicht. Ausgenommen sind Schäden, die durch die grob fahrlässige Auswahl des Veranstaltungsortes durch Arabi Counsel entstehen.
6. Vertraulichkeiten von Informationen
Arabi Counsel und die Trainer verpflichten sich der Geheimhaltung bezüglich unternehmensinterner Informationen. Personenbezogene Daten werden nur für vereinbarte Zwecke im Rahmen des Seminars genutzt.
7. Salvatorische Klausel
Die Geschäftsbedingungen bleiben auch bei der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel wirksam. Die als unwirksam erklärte Klausel wird durch eine in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst ähnliche Regelung ersetzt.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Stuttgart.